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Channel: Kommentare zu: ULD: Staatskanzlei und IHK ducken sich feige weg
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Von: Tobias Gräber

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Mit Verlaub – ein Argument wird nicht besser, wenn man es mit Buzzwords wie “fundamental”, national(istisch)”, “durchgeknallt” etc. überschüttet…

“Das fundamentalistische Verharren und Pochen auf nationalem Recht in sozialen Netzwerken (nennt man das nationalsoziales Recht?) in globalen Netzwerken ist grober Unsinn. Weichert ist der festen Überzeugung, dass eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum sei. Mit diesem groben Unfug ist jeder Abruf von US-Seiten illegal, wenn der Benutzer nicht vorher seine Zustimmung nach BDSG gegeben hat. ”

Das ist schlicht falsch! Zunächst einmal ist es sprachlich falsch: Der ABRUF durch den User kann nach Datenschutzrecht nie illegal sein, da hier schlicht keine Anwendbarkeit des Datenschutzrechtes vorliegt. Wenn überhaupt wäre das ANGEBOT einer Seite illegal. Auch das ist bei der reinen Verarbeitung der IP Adresse jedoch nicht der Fall. Um Überhaupt einen connect herstellen zu können, benötigt der Server im laufenden Betrieb während des Seitenbesuchs die IP und darf diese selbstverständlich auch verarbeiten – § 15 Abs. 1 TMG. ABER: die Daten dürfen eben nicht für andere Zwecke missbraucht werden, vgl. § 31 BDSG.

Bei allem Groll, den ich auch selbst gegen den Kollegen Weichert hege und bei aller Unterstützung für jeden rechtlichen Schritt gegen die aus meiner Sicht völlig unpassenden Maßnahmen: indem Sie die Argumentation von der Sachebene auf die Beziehungsebene ziehen, entwerten Sie Ihre an vielen Stellen wichtigen Sachargumente (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Vier_Seiten_einer_Nachricht).

Beste Grüße
TG


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