@Niko Lapp: Im Bereich des Datenschutzrechts ist überhaupt kein Raum für die Anwendung der Störerhaftung. Adressat ist einzig und allein die verantwortliche Stelle und unter die lassen sich nach meiner Einschätzung Webseitenbetreiber und Betreiber von Fanpages nicht subsumieren.
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